Meine Leistungen

Ihr gutes Recht in Bergedorf und Umgebung wird  seit 2001 von mir vertreten. Nach der erfolgreichen Zeit der  Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Dieter Partecke, der seine Rechtsanwaltskanzlei bereits seit den 1960er Jahren in Bergedorf etabliert hat, 
setze ich mich weiter in gewohnter und bewährter Art und Weise mit hoher Kompetenz und vollem Engagement für Ihren Vorteil ein.

Insbesondere in den Rechtsgebieten: 

Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Familienrecht
Forderungseinzug
Mietrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht


  •  Ich entwickle die Strategie für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  •  Ich berate Sie zu den Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.
  •  Ich verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen.
  •  Ich kämpfe für Sie in außergerichtlichen Verhandlungen und in Gerichtsprozessen.
  •  Ich informiere Sie über Kosten meiner Leistungen.
  •  Ich bin Ihr vertrauensvoller persönlicher Ansprechpartner. 

Mietrecht 

 
Der Mietvertrag ist ein Vertrag mit wechselseitigen Rechten und Pflichten.
 Die Hauptpflichten liegen in der Nutzung des Objektes gegen Zahlung der Miete.
 Hauptanwendungsgebiete sind Mietverträge über Immobilien, zu Wohn- oder zu gewerblichen Zwecken. 
Probleme ergeben sich häufig, wenn das Objekt Mängel aufweist. Wer ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich? Muss die volle oder eine geminderte Miete gezahlt werden? Häufig auftretende Mängel sind Feuchtigkeits-Schimmelpilzbildungen und Abweichungen von der vertraglich vorgesehenen Fläche. 
Wird die Miete zu Unrecht zurückbehalten, steht dem Vermieter nicht nur ein sofortiger Zahlungsanspruch zu. Er ist bei erheblichem Zahlungsverzug zur fristlosen Kündigung berechtigt. Daneben können auch andere Pflichtverletzungen des Mieters den Vermieter zur ordentlichen oder zur fristlosen Kündigung berechtigen. 
Weitere Problemfelder tauchen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung auf, z. B. der Zeitpunkt der Beendigung, der Zustand der Wohnung sowie die Abrechnung über die geleistete Kaution. In jedem Fall sollte frühzeitig gehandelt werden. Wer nicht rechtzeitig und zum Nachweis möglichst schriftlich die richtigen Erklärungen abgibt, kann erhebliche finanzielle Nachteile erleiden, bis hin zum Verlust seiner Rechte. 


Familienrecht 

In rechtlicher Hinsicht bilden Ehe und Familie ein weit verzweigtes Konstrukt. Die Ehe ist auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Im Falle von Trennung und Scheidung sind Einkommen, Altersvorsorge, Vermögenspositionen, gemeinsamer Hausrat, Wohnung / Haus und sonstige Verknüpfungen wieder zu lösen.
Bezogen auf gemeinsame Kinder sind Umgang, Unterhalt und Sorgerechtsfragen zu lösen.
Im Einzelnen biete ich Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen

  1. Bei einer Trennung und Scheidung 
  2. Bei der Regelung des Sorgerechts
    (hinsichtlich der minderjährigen Kinder)
  3. Bei der Regelung des Umgangsrechts
    (hinsichtlich der minderjährigen Kinder)
  4. Bei der Regelung der Unterhaltsansprüche der Ehepartner für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung (Trennungsunterhalt) und für die Zeit nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt)
  5. Bei der Regelung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder
  6. Bei der Regelung des Nutzungsverhältnisses an der ehelichen Wohnung und der Verhältnisse des ehelichen Hausrats.
  7. Bei der Regelung eines Zugewinn -/ Vermögens (auch Schulden-) -Ausgleichs.


Baurecht

 
Das private Baurecht ist ein bedeutsames Rechtsgebiet, bei dem es in aller Regel um Werkverträge geht, ob für kleine Reparaturaufträge oder die Errichtung kompletter Gebäude mit den unterschiedlichen Gewerken. 
Die vertraglichen Hauptpflichten liegen in der Errichtung eines Werks gegen Zahlung des (Werk-)lohns. Rechtsfragen von erheblicher, auch wirtschaftlicher Bedeutung stellen sich in allen Phasen, angefangen vom Vertragsschluss, bei dem die wechselseitigen Pflichten festgelegt werden, über die Phase der Ausführung der geschuldeten Leistungen, der Abnahme, den Zahlungspflichten bis zu den Gewährleistungspflichten nach Ausführungen der Arbeiten. 
Schwerpunkte der Leistungsstörungen liegen in Mängeln des Bauwerks und dem daraus resultierenden Umfang der Zahlungspflichten, den Ansprüchen auf Schadenersatz, Nachbesserung, Ersatzvornahme. Besondere Bedeutung, insbesondere für die Beweislast, kommt der Abnahme des Werkes zu. 
Die zahlreichen Besonderheiten des Baurechts haben zu weit verbreiteten, von den Regelungen des BGB abweichenden Vertragsbedingungen, den sog. VOB, geführt. 
Die Gefahr, dass widerstreitende Interessen entstehenden, ist groß. Ohne gute rechtliche Betreuung ist nur das Bauvorhaben abzuwickeln, bei dem beiderseits alles wunschgemäß verläuft. 


Verkehrsrecht 

 
Das Verkehrsrecht beinhaltet eine Vielzahl verschiedener Angelegenheiten, die zu ordnen und durchzusetzen sind. Hierbei geht es nicht nur um Fälle, in denen die Haftung, also die Schuld am Verkehrsunfall, juristisch schwierige Fragen aufwirft. Auch bei klarer Schuldfrage werfen die Ermittlungen der einzelnen Schadenpositionen, wie Kfz-Sachschaden, Sachverständigengutachten, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Mietwagen etc. eine Vielzahl von Fragen auf, was im Einzelnen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu erstatten verpflichtet ist, welche Möglichkeiten der Geschädigte bei der Wahl der Reparaturwerkstatt, der Anschaffung eines Neufahrzeuges oder des Schadensersatzes in Geld hat, erst recht wenn es zu Personenschäden gekommen ist. Dann geht es zusätzlich um Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten u. a. 
Daneben kann die Verteidigung in einem Bußgeld- oder gar Strafverfahren erforderlich werden. Hier gilt es zu ermitteln, welche Beweissituation vorliegt, mit welchen Strafen zu rechnen ist, Fahrverbote, Punkte im Verkehrszentralregister etc. 
Bedenken Sie: Auf der anderen Seite beim Haftpflichtversicherer des Unfallgegners sitzen Profis, deren Aufgabe es ist, den Schadenfall mit möglichst geringen finanziellen Aufwand abzuwickeln. Hierbei kommt es nicht selten zu unberechtigten Kürzungen oder einzelne berechtigte Schadenpositionen werden aus Unkenntnis gar nicht geltend gemacht. Nehmen Sie sich auch einen Profi, zumal im Falle eines Haftpflichtschadens die Kosten der Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt Schadenpositionen sind, also von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Haftung zu erstatten sind, auch ohne Rechtsschutz-Versicherung. 
Es kann folglich nur der Rat erteilt werden, im Falle eines Verkehrsunfalls, auch wenn die Schadenursache unstreitig sein sollte, umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit der von einem anderen verursachte Schaden nicht bei Ihnen hängen bleibt. 


Erbrecht

 
Ich berate Sie umfassend zu Fragen der Erbregelung durch .
Ich prüfe Ihre erbrechtlichen Ansprüche nach Eintritt eines Erbfalls , verfolge berechtigte Ansprüche in außergerichtlichen Verhandlungen, erforderlichenfalls bis  zur gerichtlichen Durchsetzung. Im Einzelnen:
 

Vor Eintritt eines Erbfalls
individuelle Gestaltung und Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten und Erbverträgen), 
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, 
Gestaltung von Altenteils-Verträgen, 
Einräumung von Wohn- und Nießbrauchsrechten im Hinblick auf spätere Erb- und Pflichtteilsansprüche
Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichten.

Nach Eintritt seines Erbfalls
Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils-, und Vermächtnisansprüchen und gegebenenfalls deren Abwehr im Rahmen auseinander zu setzender Erbengemeinschaften.

In Gerichtsverfahren 
vertrete ich Ihre Interessen bis zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche

im Rahmen von Erbscheinerteilungsverfahren (Nachlassgerichte) 
im Rahmen von Erbauseinandersetzungsklagen (gegen Miterben) 
und Klagen auf Erfüllung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (Allgemeine Zivilgerichte).